Versicherungsschutz

Versicherungsschutz: Grundsätzlich tritt der Caritasverband nur als Vermittler zwischen verschiedenen Parteien auf, eine vertragliche Vereinbarung mit dem Caritasverband wird nicht geschlossen. Die vertragliche Vereinbarung über die Anmietung der Räumlichkeiten findet zwischen dem Besitzer der Räumlichkeit und dem „Mieter“ statt. Hier sollte der Mieter für schuldhaft verursachte Schäden an der Räumlichkeit eine Bestätigung der Mitversicherung durch den Privathaftpflicht-/ Vereinshaftpflicht-/ Betriebshaftpflicht-Versicherer vorlegen. Der Caritasverband haftet hier nicht.