Fragen zum Ehrenamt

Was ist Ehrenamt?

Ehrenamt ist zunächst eine unbezahlte Tätigkeit, die man meist übernimmt, um anderen Menschen zu helfen oder ein Vorhaben umzusetzen. Meist bringen Ehrenamtliche ihr Können und ihre Fähigkeiten ein. Dafür erhalten Sie in aller Regel Wertschätzung, Anerkennung und das Erleben von Gemeinschaft.

 

Wo kann man ein Ehrenamt finden?

In den meisten Städten gibt es heute sogenannte Ehrenamtsagenturen, meist in den Stadtverwaltungen. Sie beraten bei der Suche nach einem passenden Ehrenamt. Häufig findet man auch ein passendes Angebot über den Austausch mit Verwandten, Freunden oder Bekannten, die bereits ein Ehrenamt, z.B. in einem Verein ausüben. Bei der Suche nach einem Ehrenamt kann hier im Kreisgebiet auch der Caritasverband hilfreich sein (Kontakt-Link). Durch Netzwerke kann unser Verband Kontakte herstellen und einen Überblick verschaffen helfen, z.B. in den Städten Ennepetal, Breckerfeld, Sprockhövel und Hattingen. Informationen zu einem Ehrenamt in einem Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie hier (https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/)

Auch die Caritas im Ennepe-Ruhr-Kreis bietet Ihnen unterschiedliche Betätigungsfelder.
 

Wie viel Zeit muss man für ein Ehrenamt einsetzen?

Diese Frage ist sehr individuell zu beantworten. Grundsätzlich entscheidet ein Ehrenamtlicher selbst, wie viel Zeit er bereitstellen möchte – dies natürlich in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung bzw. dem jeweiligen Verein bzw. Projektleiter. Es gibt ehrenamtliches Engagement, welches lediglich einmal im Jahr benötigt wird (z.B. als HelferIn bei einem jährlich stattfindenden Fest) oder auch Ämter, die einen regelmäßigen Einsatz erfordern (z.B. Betreuung eines Kindes als LesementorIn). Die Möglichkeiten sind vielfältig, sodass jede/r sein gewünschtes Pensum finden kann. Dies gilt ebenso für eine gewünschte Unterbrechung oder auch bei der Beendigung eines Ehrenamtes.

Welches Ehrenamt passt zu mir?

Dies sollte sich alleine an Ihren Fähigkeiten und Interessen ausrichten. Ehrenamtliches Engagement, welches in der Freizeit geleistet wird, sollte unbedingt mit Spaß und Freunde verbunden sein. Zudem ist Ehrenamt auch eine gute Chance, Dinge auszuprobieren, die einen schon immer interessiert haben. Gehen Sie offen an die neuen Herausforderungen heran. Jedoch: Achten Sie darauf, dass Ihr Ehrenamt nicht zur Last wird. Beachten Sie Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen.

Was gibt es zu tun?

Die Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren sind äußerst vielfältig. Da gibt es zum Beispiel ehrenamtliche Vorstände, die sich über Unterstützung freuen würden. Ebenso gilt dies für Sportvereine. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe sind ehrenamtliche HelferInnen gerne gesehen, sei es z.B. als Hausaufgabenhilfe oder als Lesementor. Weitere Betätigungsfelder sind z.B. Hospize, Altenheime, Tafeln, Kleiderläden oder auch Krankenbesuche. Auch die Caritas im Ennepe-Ruhr-Kreis freut sich über ehrenamtliche UnterstützerInnen. Bei der Suche von geeigneten Räumen kann Ihnen z.B. dieses Portal eine HIlfe sein.
 

Was bringt mir ehrenamtliches Engagement?

Zum einen bringt Ehrenamt vielen Menschen Spaß und Erfüllung. Dies sollte grundsätzlich bei einem Ehrenamt der Fall sein. Sowohl die Sinnhaftigkeit als auch das Erleben von Solidarität und Nächstenliebe ist für viele Menschen eine enorme Bereicherung. Hinzu kommt häufig das Arbeiten im Team, welches oftmals zu guten Kontakten, neuen Bekanntschaften und sogar zu neuen Freundschaften den Weg bereitet. Ein weiterer Aspekt ist das Erleben von Selbstwirksamkeit: „Ich kann anderen Menschen helfen und eine Sache deutlich voranbringen“. Nicht zuletzt gibt Ihnen ein passendes Ehrenamt die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen, Ideen und Ihre Kreativität zum Einsatz zu bringen.

 

Ist ein Ehrenamt versichert?

Hier müssten zwei Personengruppen unterschieden werden. Personen, die nicht verbandlich organisiert sind, oder das Ehrenamt für keinen Verband ausüben sind über die Ehrenamtsverträge des Landes NRW abgesichert, siehe auch: https://www.land.nrw/de/haftpflicht-und-unfallschutz-fuer-engagierte

Personen, die verbandlich organisiert sind oder die ehrenamtliche Tätigkeit für einen Verband ausführen, sind in der Regel über den Verband abgesichert, dies gilt hauptsächlich für Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht). Zudem sollten ehrenamtlich Mitarbeitende bei einer verbandlichen Tätigkeit über diesen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, so dass bei einem Unfall-Schaden die gesetzliche Unfallversicherung greift. Der übrige Versicherungsschutz für ehrenamtlich Mitarbeitende sollte mit dem jeweiligen Verein oder Verband abgestimmt werden.

 

Brauchen Sie einen Vertrag mit der Einsatzstelle über Ihr Ehrenamt?

Grundsätzlich ist ein Ehrenamt keine Verpflichtung, die vertraglich geregelt werden muss. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag. Daher werden schriftliche Verträge in den meisten Fällen nicht abgeschlossen.

 

Was ist bei einem Aufwandsersatz zu beachten?
 

In diesem Zusammenhang wird häufig von einer Aufwandsentschädigung gesprochen. Hier gibt es folgende Unterschiede:

a) Kostenerstattung für Aufwendungen, die getätigt wurden, z.B. Reisekosten oder Materialien (Achtung. Quittungen aufbewahren).

b) Zahlungen, die über einen tatsächlich erbrachten Aufwand hinaus gehen, die also für eine  geleistete Arbeit gezahlt werden, dürfen nicht höher sein als der erbrachte Aufwand, ansonsten kann eine ehrenamtliche Tätigkeit in Frage gestellt werden. Dies kann steuerlich relevant werden, siehe auch (Link:https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/rechtsgrundlagen/ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-dienstverhaeltnisse/ehrenamt-auslagen-aufwandsentschaedigung/)

c) Ehrenamtspauschale: Dies sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Buergerschaftliches_Engagement/2013-05-07-Uebungsleiterpauschale-Ehrenamtspauschale.html

d) Übungsleiterpauschale ist eine Aufwandsentschädigung für bestimmte Tätigkeiten in einem gemeinnützigen Verein. Auch hierzu finden Sie weitere Informationen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Buergerschaftliches_Engagement/2013-05-07-Uebungsleiterpauschale-Ehrenamtspauschale.html

Was ist die Ehrenamtskarte?

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.

Weitere Infos zur Ehrenamtskarte: http://www.ehrensache.nrw.de/faq/index.php